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Nach der Gründung der Eidgenossenschaft

Nach der Gründung der Eidgenossenschaft stellten die Edlen von Wolfenschiessen (Dörfli und Hubel) dem Stande Nidwalden einige tüchtigen Landammänner. Für das Stift Engel-berg verwalteten sie dessen Güter in der näheren Umgebung und amteten als Richter. Später finden wir unter ihren Nachkommen gewiegte Handels- und Finanzmänner. Arnold von Wolfenschiessen lieh der Stadt Luzern grosse Geldsummen für deren Unterhalt des Gotthardweges. Der oben genannte Berchtold und die ihm zugehörige Sippe waren ver-mutlich auch an der Bundesgründung 1291 irgendwie beteiligt. Die Geschichte von ihrem unrühmlichen Enkel, dem „Junker von Wolfenschiessen“, den Kuoni von Altzellen im Bade erschlug, gehörte zu den peinlichsten Episoden der „von Wolfenschiessen“ Familiengeschichte.
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