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Grundbuchauszug

Bei Grundbuchauszügen handelt es sich um Beschriebe der Grundstücke. Daraus sind die Grösse des Grundstückes, Eigentümer, Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen und Grundpfandrechte ersichtlich.

Dabei wird zwischen einem vollständigen Auszug und einem Teil-Auszug (ohne Vormerkungen und Grundpfandrechte) unterschieden. Teil-Auszüge werden vor allem für Baueingaben erstellt.

Für Auszüge aus den Grundbuchplänen (Katasterplänen) ist nicht das Grundbuchamt zuständig, sondern die mit der Grundbuchvermessung beauftragte Trigonet AG in Stans (www.trigonet.ch).
Die Pläne können auch direkt selber heruntergeladen werden (unter www.gis-daten.ch / GIS-Online / Nidwalden Grundkarten / Plan für das Grundbuch).

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