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Fischerei

Die Abteilung Fischerei ist für die Erhaltung gesunder, den Lebensräumen angepasster Fischbestände verantwortlich. Ihr obliegt die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Fischerei.

Patentbestellung: Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Onlinebestellung,Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Email: justizamt@nw.ch, Telefon 041 618 44 81

Fischereiaufseher: Fabian Bieri, Fischbrutanlage Beckenried, Buochserstrasse 90, 6375 Beckenried,  Telefon 041 618 44 80

Postanschrift:
Amt für Justiz
Jagd und Fischerei
Kreuzstrasse 2
6371 Stans

Bestellung von Fischereipatenten
Seit dem 1. Januar 2009 benötigt jede Person, welche ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat erwirbt, einen Sachkundenachweis. Dieser Nachweis wird durch das Schweizer Sportfischerbrevet, den schweizerischen Sachkunde-Nachweis Fischerei oder eine vergleichbare Ausbildung erbracht. Der Sachkundenachweis beziehungsweise das Schweizer Sportfischerbrevet ist durch Selbststudium der Kursunterlagen sowie Besuch eines obligatorischen Kurses inklusive einer Prüfung zu erlangen. Weitere Informationen betreffend den Sachkundenachweis sowie Schweizer Sportfischerbrevet finden Sie unter: www.anglerausbildung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder http://www.flyfishing-glanzmann.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Bestellen Sie Ihr Patent hier: PatentExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Fischereistatistik BundExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Hier gelangen Sie zu den relevanten Gesetzestexten:

Fischerboot auf See.

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Fischerei im Kanton Nidwalden (, 761 kB) Download 1 Merkblatt Fischerei im Kanton Nidwalden
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