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Pass beantragen

Seit dem 1. März 2010 ist für die Antragsstellung von Pass und Identitätskarte das Kantonale Passbüro, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, zuständig. Es erfolgt KEINE Antragserstellung mehr bei der Wohnsitzgemeinde.

Zuständige Behörde
Kantonales Passbüro, Kreuzstrasse 2 (2. Stock) in 6370 Stans, Telefon 041 618 44 70

Sie benötigen neue Ausweise? Die kantonale Passbürostelle ist für das Ausstellen aller Reisedokumente für Schweizerinnen und Schweizer, welche im Kanton Nidwalden wohnhaft sind, zuständig.

Um einen Pass und/oder eine Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie vorgängig beim Passbüro Nidwalden einen Termin vereinbaren. Dafür stehen Ihnen folgende zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Telefonische Anmeldung unter 041 618 44 70
  • Direkt via Internetlink

 

Personen, welche unangemeldet am Schalter erscheinen, werden auf die notwendige Terminvereinbarung hingewiesen. Terminvereinbarungen werden am Schalter nicht aufgenommen.

Persönliche Vorsprache
Die alten Ausweisdokumente oder eine entsprechende Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeidienststelle sind bei Ihrer persönlichen Vorsprache vorzulegen.

Die Biometrie-Erfassung wird vor Ort aufgenommen und läuft wie folgt ab:

  • Neues Gesichtsbild (Mitgebrachte Fotos werden abgelehnt)
  • zwei Fingerabdrücke (für Pass und bei Kindern ab 12 Jahren)
  • elektronische Unterschrift

 

Wichtige Hinweise
Die neuen Reisedokumente erhalten Sie innerhalb von 7-10 Arbeitstagen ab Termin per eingeschriebener Post. Bitte den Termin rechtzeitig und frühzeitig vereinbaren, um Engpässe zu verhindern.

Bitte beachten Sie, dass minderjährige Personen durch mindestens eine gesetzliche Vertretung bei der persönlichen Vorsprache begleitet werden müssen. Bei gemeinsamem Sorgerecht wird in jedem Fall ein ausgefülltes Zustimmungsformular von der fehlenden sorgeberechtigten Person verlangt.

Für geplante Reisen ins nahe Ausland und/oder Übersee müssen Sie sich bei einem Reisebüro oder der jeweiligen Botschaft/Vertretung erkundigen, ob Sie mit den Ausweispapieren das bestimmte Land bereisen können oder nicht. Das kantonale Passbüro erteilt diesbezüglich keine Auskünfte.

Gebührenverordnung
Die Kosten für die neuen Ausweise sind direkt am Schalter bei der persönlichen Vorsprache zu bezahlen. Dies können Sie via EC- / Postkarte oder auch in Bar begleichen. Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:

Gebühren inklusive Porto
(Versand per Einschreiben)
  Laufzeit   IDK   Pass   Kombi
Kinder und Jugendliche bis
Vollendung 18. Lebensjahr
 5 Jahre   CHF 35.00   CHF 65.00   CHF 78.00
Erwachsene  10 Jahre   CHF 70.00   CHF 145.00   CHF 158.00


Provisorischer Pass
Ein Notausweis, der sogenannte provisorische Pass, kann ebenfalls beim Passbüro bezogen werden. Diesen werden Sie innerhalb von 20-30 Minuten vor Ort erhalten und  er kostet pauschal CHF 100.–. Der Notausweis ist auf 1 Jahr Laufzeit begrenzt und wird nicht in jedem Land akzeptiert. Er ist zum einmaligem Gebrauch gedacht und kann bei der Rückkehr am Flughafen durch den zuständigen Zoll ohne Begründung eingezogen werden.

Zugehörige Objekte

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Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses Download 0 Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses
Informationsblatt zur Zustimmungserklarung Download 1 Informationsblatt zur Zustimmungserklarung
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