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Umzug Adressänderung

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Wolfenschiessen oder innerhalb eines Gebäudes um?

Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (NAG, NG 122.1) ist auch der Umzug innerhalb einer Gemeinde oder eines Gebäudes meldepflichtig. Die Meldung hat innert 14 Tagen seit dem Eintritt des meldepflichtigen Sachverhaltes zu erfolgen (Art. 5 NAG).

Bitte geben Sie uns Ihre neue Adresse bekannt und stellen Sie uns eine Kopie des Miet- oder Untermietvertrags per Post oder per Email zu. Vielen Dank.

Ausserdem benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Datum der Adressänderung
  • Wohnpartner / Untermieter
  • Anzahl Zimmer der Wohnung
  • Wenn bekannt, Vormieter der Wohnung

 

Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans um. Die Adressänderung erhalten wir direkt vom Amt für Migration. Vielen Dank.

Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6371 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Militär und Zivilschutz, Kantonsstrasse 5, 6371 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, umzumelden.

Preis

kostenlos

Zugehörige Objekte

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