Teilrevision Nutzungsplanung (Gewässerraumzonen)
Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 418 vom 5. Juli 2022 wurde die Teilrevision 2020 der Nutzungsplanung zur Ausscheidung der Gewässerraumzonen teilgenehmigt. Die von der Gemeindeversammlung gutgeheissenen Einwendungen wurden vom Regierungsrat nicht genehmigt. Für die nichtgenehmigten Gewässerabschnitte gelten die Übergangsbestimmungen, bis die Gewässerraumzonen regelkonform ausgeschieden sind. Der Regierungsrat hat festgelegt, dass die Gemeinde bis spätestens 31. Dezember 2026 die regelkonforme Gewässerraumausscheidung umzusetzen hat.
Am 29. Mai 2024 hat der Landrat eine Revision des Planungs- und Baugesetztes (PBG) zur Aufhebung des Gewässerraumabstandes beschlossen. Die Gesetzesänderung ist am 1. September 2024 in Kraft getreten. Die ehemals geltenden Gewässerraumabstände sind jedoch weiterhin anwendbar, bis in der jeweiligen Gemeinde die Gewässerräume bundesrechtskonform ausgeschieden sind. Der Gemeinderat hat nun diese Ausscheidung im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung ausarbeiten lassen.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat gegen die Änderung des Zonenplanes schriftlich, begründet und mit Anträgen Einwendung erhoben werden (Art. 19 PBG).
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Teilrevision der Nutzungsplanung im Herbst 2026 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
GEMEINDERAT WOLFENSCHIESSEN
Zugehörige Objekte
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| 1_Publikation Öffentliche Auflage (PDF, 7 kB) | Download | 0 | 1_Publikation Öffentliche Auflage |
| 2_Änderungsplan (PDF, 5.02 MB) | Download | 1 | 2_Änderungsplan |
| 3_Bericht Art. 47 RPV (PDF, 2.47 MB) | Download | 2 | 3_Bericht Art. 47 RPV |
| 4_Vorprüfungsbericht 17.11.2025 (PDF, 162 kB) | Download | 3 | 4_Vorprüfungsbericht 17.11.2025 |
| 5_Vorprüfungsbericht 11.02.2026 (PDF, 909 kB) | Download | 4 | 5_Vorprüfungsbericht 11.02.2026 |