Abwasser - Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) ist das wichtigste Planungsinstrument für eine zweckmässige und zukunftsorientierte Siedlungsentwässerung, die einen sachgemässen Gewässerschutz gewährleistet. Der GEP dient der Gemeinde und dem Kanton als Vollzugsgrundlage.

Im GEP ist unter anderem die Abwasserentsorgung über das gesamte Gemeindegebiet sowohl für das Schmutzabwasser als auch das unverschmutzte Abwasser umfassend geregelt. Neben den technischen Anlagen (Kanäle, Abwasserreinigungsanlagen, Sonderbauwerke) werden auch die Aspekte Oberflächengewässer (Hydrologie, Gewässerzustand) sowie Grundwasser in die Planungen einbezogen.

Er zeigt mindestens Folgendes auf:

  • öffentliche Kanalisationsgebiete mit Anschluss an eine zentrale Abwasserreinigungsanlage (ARA)
  • Gebiete mit Trennsystem
  • bei Trennsystem: Entsorgung des Regenwassers (Versickerung oder Einleitung)
  • Massnahmen, mit denen Fremdwasser von der ARA ferngehalten wird
  • Lage, Kapazität und Behandlungssysteme der ARA
  • Abwasserentsorgung ausserhalb der öffentlichen Kanalisationsgebiete.

Die Entwässerungsplanung dient dem Zweck der Gewässerschutzgesetzgebung, nämlich die ober- und unterirdischen Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Deshalb sind bei der Planung und Umsetzung der Siedlungsentwässerung stets die ökologischen Ziele für Gewässer zu berücksichtigten.

Der GEP wird durch den Regierungsrat genehmigt und ist öffentlich. Der Inhalt und die festgelegten Massnahmen sind rechtsverbindlich. Die im GEP festgelegten Massnahmen sind zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer sowie zur Werterhaltung der Abwasseranlagen umzusetzen.

GEP im Kanton Nidwalden
Im Kanton Nidwalden liegen in allen Gemeinden genehmigte GEP vor. Sämtliche GEP werden jährlich weiterentwickelt.

GEP-Check: Standortbestimmung der Siedlungsentwässerung
Der GEP muss periodisch an die Siedlungsentwicklung angepasst werden. Mit der zunehmenden Bevölkerung steigen nicht nur die Abwassermengen und somit die Anforderungen an die Kanalisation und die ARA, sondern auch die hydraulische und stoffliche Belastung der Gewässer. Während früher vor allem das Kanalnetz im Fokus der Entwässerungsplanung stand, ist heute das funktionierende Gesamtsystem Entwässerungsnetz – ARA – Gewässer in den Vordergrund gerückt.

Im Sinne einer Standortbestimmung sind der aktuelle Stand der Planung und der Umsetzung periodisch aufzunehmen und festzuhalten (Erfolgskontrolle). Dabei sind der bestehende bzw. der neu erkannte Handlungsbedarf zu ermitteln sowie das weitere Vorgehen festzulegen. Das AFU ist dazu mit den Gemeinden regelmässig in Kontakt.

Basierend auf den neuen „Musterpflichtenheften GEP“ des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) erarbeitet das AFU gegenwärtig eine Praxishilfe für den GEP-Check.

Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Praxishilfe GEP Check in Nidwalden                          

 

Themenbezogene Links

Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) - Genereller Entwässerungsplan
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) - Musterpflichtenhefte

 

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