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Todesfall

Jeder Todesfall ist innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt des Todesortes anzuzeigen.

Todesfälle, welche sich im Kantonsspital Nidwalden oder in einem Altersheim in Nidwalden ereignen, werden durch die Verwaltung dieser Institution dem Zivilstandsamt gemeldet.

Falls eine Person zu Hause verstirbt, muss ein Arzt aufgeboten werden. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Einen zu Hause eingetretenen Todesfall melden die Angehörigen unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung innert zwei Tagen persönlich beim Zivilstandsamt Nidwalden.

Bestellungen von schweizerischen und internationalen Todesscheinen können Sie per Telefon oder E-Mail vornehmen (041 618 72 60 oder zivilstandsamt@nw.ch).

Pfarramt
Für die kirchliche Bestattung nehmen die Hinterbliebenen mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt auf. Bei einer Urnenbestattung ist zu beachten, dass zuerst das Datum für die Kremation festgelegt wird.

Friedhofverwaltung
Mit der Friedhofverwaltung (Gemeindeverwaltung, Andreas Bünter), Tel. 041 629 73 30 ist die Grabart festzulegen.

Kommunale Teilungsbehörde
Bei jedem Todesfall ist die kommunale Teilungsbehörde am Wohnsitz des/der Verstorbenen verpflichtet, ein Nachlassinventar zu Handen der Steuerbehörde aufzunehmen. Vorhandene Letztwillige Verfügungen, Testamente sowie Ehe- und Erbverträge sind unverzüglich nach dem Todesfall im Original und ungeöffnet dem Teilungsamt einzureichen, damit sie den gesetzlichen und allenfalls eingesetzten Erben eröffnet werden können. Weitere Auskunft erteilt die Teilungbehörde, Andreas Bünter, Tel. 041 629 73 30.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Kanton Nidwalden: Todesfall.

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