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Baubewilligungsverfahren

Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Das Baugesuchsformular können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung, per Telefon (041 629 73 30) oder per E-Mail beziehen.

Bitte beachten Sie die Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen, welche ebenfalls im Dokument unten erläutert sind.

Ordentliches Baubewilligungsverfahren
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Das Gleiche gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Bei Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritter und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein vereinfachtes Baugesuch gestatten und auf das Baugespann verzichten. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter Fr. 50'000.00 veranschlagt sind. Alle Anstösserinnen und Anstösser, sowie allfällig weitere betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen die Gesuchsunterlagen im Voraus unterzeichnen. Es erfolgt keine öffentliche Auflage und kein Einwendungsverfahren.

Zugehörige Objekte

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