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Kommende Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
17.06.2012    Eidgenössische Volksabstimmung vom 17.06.2012
23.09.2012    Eidgenössische Volksabstimmung vom 23.09.2012
25.11.2012    Eidgenössische Volksabstimmung vom 25.11.2012


Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
29.04.2012    Gemeinderats- und Schulratswahlen vom 29.04.2012
11.03.2012    Eidgenössische Volksabstimmung vom 11.03.2012


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die vollständigen Resultate des Kantons finden Sie unter
Abstimmungsresultate Kanton Nidwalden

Die eigenössischen Resultate der ganzen Schweiz finden Sie unter Resultate Bund.
 
Urnen Öffnungszeiten

Sonntag, 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr
 
Urnenstandort

Gemeindehaus Wolfenschiessen (Hauptlokal)
Turnhalle Oberrickenbach (Nebenlokal)
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Ausübung des Stimmrechts
Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis.

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene
Urnenabstimmungen auf der Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
 


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