Das Feuerverbot wird leicht gelockert - die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit vor allem im Offenland entschärfen. Dies trifft jedoch nicht auf die Wälder zu. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen reduzieren die Kantone Ob- und Nidwalden ab sofort das absolute Feuerverbot im Freien auf ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe. Die Waldbrandgefahr wird auf die Gefahrenstufe 4 zurückgestuft. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht aufgerufen.
Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen länger andauernden Niederschläge sind noch nicht eingetreten. Die Gewitterregen der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen vermochten die Situation jedoch im Offenland leicht zu entschärfen. Das bis anhin geltende absolute Feuerverbot im Freien wird ab sofort auf ein Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (200 m) reduziert.
Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug schätzen die Gefahrensituation trotz der leichten Lockerung des Feuerverbotes weiterhin als gross (Gefahrenstufe 4 von 5). Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen die mit den Gewittern einhergehenden zahlreichen und heftigen Blitzeinschläge, von welchen eine Feuergefahr ausgeht.
Die Forstbehörden, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation. Die Behörden beobachten die Situation laufend und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen. Die Situation wird sich erst mit länger andauernden und ausgedehnten Niederschlägen entschärfen. Einzelne lokale Gewitterregen, wie sie seit Anfang August verschiedentlich aufgetreten sind, genügen nicht.
Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden
Toni Käslin, Feuerwehrinspektor
Dokumente | 01_Medienmittteilung (pdf, 325.7 kB) 02_Behördliche Anordnung (pdf, 363.5 kB) 03_Plakat (pdf, 404.9 kB) |
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